Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aegis Vitae Service- & Logistik-Schutzbrief
§ 1 Gegenstand des Vertrages und Leistungsbeschreibung
1. Der Aegis Vitae Schutzbrief ist ein reiner Dienstleistungs-, Organisations- und Logistik-Service für Tierhalter (im Folgenden „Mitglied“ genannt). Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung einer 24/7-Notfallzentrale sowie die Koordination und Durchführung von Betreuungs-, Transport- und Notfall-Logistikleistungen im Falle unvorhergesehener Lebenssituationen des Halters (z. B. plötzlicher Krankenhausaufenthalt).
2. Keine Versicherung: Der Aegis Vitae Schutzbrief ist ausdrücklich keine Versicherung und begründet kein Versicherungsverhältnis. Es werden keine pauschalen Schadensersatzleistungen, Kostenübernahmen für Fremdleistungen (wie Tierarztbehandlungen oder gewerbliche Fremdpensionen ohne Service-Vertrag) oder Geldleistungen gewährt.
3. Die vertraglich vereinbarten Leistungen verstehen sich ausschließlich als Inklusiv-Kontingente für Dienstleistungen und Logistik, die von Aegis Vitae oder beauftragten Partnern im Rahmen einer Service-Flatrate erbracht werden.
§ 2 Tarife und Service-Guthaben
1. Der Umfang der nutzbaren Leistungen richtet sich nach dem jeweils gewählten Tarif (z. B. Basis, Komfort, Enterprise):
- Basis-Tarif: Umfasst die Notfall-Koordination, Vermittlung von Betreuungsplätzen und die organisatorische Absicherung. Anfallende Drittkosten (z. B. Unterbringungskosten vor Ort) werden vom Mitglied getragen; Aegis Vitae stellt hierbei im Rahmen der Vermittlung die administrative und verlässliche Zahlungsabwicklung sicher.
- Komfort- / Enterprise-Tarife: Umfassen zusätzlich ein monatliches Service- und Logistikkontingent (z. B. inkludierte Transportfahrten oder Stunden für Notfall-Organisation), das im Rahmen der Flatrate von Aegis Vitae als Dienstleistung erbracht wird.
2. Nicht verbrauchte Service-Kontingente verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums (Monat/Jahr) und sind nicht auf andere Personen oder Tiere übertragbar sowie nicht in Bargeld auszahlbar.
§ 3 Pflichten des Mitglieds
1. Das Mitglied ist verpflichtet, alle für die Notfall-Organisation relevanten Daten (aktueller Aufenthaltsort, Kontaktdaten, Tierprofil inklusive Chip-Nummer und Besonderheiten) im Aegis Vitae Management-System stets aktuell und wahrheitsgemäß zu hinterlegen.
2. Im Falle eines Notfalls erteilt das Mitglied der Notfallzentrale von Aegis Vitae die vollmachtgemäße Beauftragung, in seinem Namen und in seinem Auftrag notwendige Betreuungs- und Logistikmaßnahmen einzuleiten.
3. Für Leistungen, die außerhalb des gebuchten Tarif-Kontingents liegen oder als reine Drittkosten (z. B. tierärztliche Behandlungen, behördliche Gebühren oder direkte Pensionskosten außerhalb von Service-Guthaben) anfallen, haftet das Mitglied als Kostenschuldner selbst. Aegis Vitae tritt hierbei lediglich als vermittelnder Service-Dienstleister und Abrechnungsagent auf.
§ 4 Haftung und Begrenzung
1. Aegis Vitae haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
2. Für sonstige Schäden (insbesondere Sach- und Vermögensschäden), die im Rahmen von vermittelten Fremdleistungen (z. B. durch selbstständige Tierpensionen, Tierärzte oder Transportpartner) entstehen, übernimmt Aegis Vitae als reiner Organisations- und Logistikdienstleister keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Aegis Vitae. Die Partnerbetriebe agieren eigenverantwortlich.
§ 5 Laufzeit, Kündigung und Schlussbestimmungen
1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit (oder entsprechend der gewählten Laufzeitvariante) und ist von beiden Parteien unter Einhaltung der vereinbarten Frist kündbar.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gilt das Recht des Sitzes des Anbieters.
Stand: August 2026 · Aegis Vitae Holding Limited by Guarantee